Dem Vorrang der Erziehung kommt entgegen, dass es unterschiedlich intensive Formen der
Aufsichtsführung gibt.
Die sozialpädagogische Fachkraft muss also nur dasjenige Mittel
ergreifen, das vor dem Hintergrund der gerade beschriebenen Kriterien von seiner
Einflussstärke her der jeweiligen Situation entspricht.
Erzieher*innen können wählen zwischen:
1) Informieren, Belehren, Ermahnen: Die Erzieher*innen müssen die Kinder über mögliche
Gefahren und deren Verhinderung klar und verständlich informieren, zum richtigen
Umgang mit gefährlichen Objekten anleiten und Verhaltensweisen lehren, mit denen
risikoreiche Situationen (z.B. im Straßenverkehr) gemeistert werden können. Sie muss
sich vergewissern, ob sie verstanden wurde. Wichtig ist auch das eigene Vorbild.
(2) Überwachen, Kontrollieren: Auch Kleinkinder müssen nicht auf Schritt und Tritt beobachtet werden; dies ist weder der Erzieherin zumutbar noch pädagogisch zulässig. Die Fachkraft muss sich also nicht ständig im Raum bzw. in der Nähe der Kinder aufhalten oder fortwährend in Blickkontakt bleiben. Zumeist reicht ein relativ häufiges, stichprobenartiges Kontrollieren. Entsprechend der vorgenannten Kriterien sind aber intensivere Überwachung und Kontrolle von (einzelnen) Kindern notwendig, wenn diese sich z.B. an frühere Belehrungen und Verbote nicht gehalten haben, mit gefährlichen Objekten spielen oder sich in einer risikoreichen Situation (Klettern, Straßenverkehr usw.) befinden.
(3) Eingreifen: Ist ein Kind oder eine dritte Person gefährdet bzw. ist ein Sachschaden zu erwarten, dann muss die/der Erzieher*in verbal oder auch unter körperlichem Einsatz eingreifen und die Gefahrenquelle entfernen (z.B. durch Wegnehmen, Verschließen, Abbrechen des Spiels, Trennen sich prügelnder Kinder).
4) Ge- und Verbote: Ein exakt umschriebenes Verhalten wird verlangt bzw. untersagt. Dies ist z.B. notwendig, wenn Kinder Belehrungen und Warnungen nicht beachtet haben, wenn sie zu wenig Einsicht zeigen, wenn sie bestimmte Verhaltensweisen noch nicht beherrschen oder wenn der Schadenseintritt sehr wahrscheinlich ist. Verbote sollten eher selten aufgestellt werden, da sie die Entwicklung von Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein erschweren.
Überprüft eure Ausflugsidee und überlegt, in welcher Form ihr eure Aufsicht ausführt.
Begründet, in welchen Momenten es anderer Formen der Aufsichtsführung bedarf.