arbeitsrechliche Folgen einer Aufsichtspflichverletzungkönnen sein: Ermahnung, Abmahnung, Kündigung |
Art der momentanen TätigkeitOffensichtlich ist, dass Kleinkinder bei gefährlichen Spielen (z.B. Mikado), Beschäftigungen (z.B. Schneiden mit Schere), Aktivitäten (z.B. Erlernen des Umgangs mit Messer und Gabel bei den Mahlzeiten) oder Betätigungen (z.B. Klettern auf einem hohen Klettergerüst) mehr beaufsichtigt werden müssen als wenn sie beispielsweise friedlich im Sandkasten spielen oder konzentriert Bilder malen. |
AufsichtspflichtPersonen, denen Minderjährige (in der Kita durch den Betreuungsvertrag der Eltern) anvertraut worden sind, haben ihnen gegenüber eine Aufsichtspflicht. Diese sieht vor, dass ihnen anvertraute Personen keinen Schaden erleiden, anderen keinen Schaden zufügen und andere nicht gefährden. Aufsicht ist so zu führen, wie das von einem verständigen Aufsichtspflichtigen (päd. Sinn) in der jeweiligen Situation (je gefährlicher die Situation, desto enger die Betreuung) vernünftigerweise erwartet werden kann. |
AufsichtspflichverletzungDie Aufsichtspflicht ist verletzt, wenn die aufsichtführende Person ihren Pflichten nachweislich nicht nachgekommen ist. Die Verletzung kann Konsequenzen in strafrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht haben. |
AusführungspflichtAufsicht ist so zu führen, wie das von einem verständigen Aufsichtspflichtigen
(päd. Sinn) in der jeweiligen Situation (je gefährlicher die Situation, desto
enger die Betreuung) vernünftigerweise erwartet werden kann. |