Aufsichtspflicht

Personen, denen Minderjährige (in der Kita durch den Betreuungsvertrag der Eltern) anvertraut worden sind, haben ihnen gegenüber eine Aufsichtspflicht. Diese sieht vor, dass ihnen anvertraute Personen keinen Schaden erleiden, anderen keinen Schaden zufügen und andere nicht gefährden.

Aufsicht ist so zu führen, wie das von einem verständigen Aufsichtspflichtigen (päd. Sinn) in der jeweiligen Situation (je gefährlicher die Situation, desto enger die Betreuung) vernünftigerweise erwartet werden kann.

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