strafrechtliche Folgen einer Aufsichtpflichtverletzung

können sein: Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Berufsverbot

Wenn aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung ein Kind einen Körperschaden erleidet, kann das in seltenen Fällen strafrechtliche Folgen haben. In der Regel wird die Strafbarkeit an eine Handlung, also an ein aktives Tun geknüpft. Unter bestimmten Umständen kann jemand aber auch ein Verletzungsdelikt durch Unterlassen begehen. Dies ist dann der Fall, wenn die/der Täter*in auf Grund seiner Garantenstellung eine Pflicht zum Handeln hat. Allerdings kann nicht jede Unaufmerksamkeit zu einer strafrechtlichen Verantwortung führen. In Betracht kommen die Straftatbestände, die zur Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder zum Tode führen (schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung). Aufsichtspflichtige sind Beschützergaranten. Sie müssen dafür einstehen, dass das ihnen anvertraute Kind vor Verletzungen und Tod bewahrt wird.

» Glossar - von und für die Schüler*innen der Klasse