Berufshaftpflichtversicherung

Zur Abwehr von Haftungsansprüchen Dritter haben die Träger in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung. Erzieher*innen können ihr Haftungsrisiko durch eine Berufs- bzw. Diensthaftpflichtversicherung abdecken oder ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung entsprechend ausweiten. Diese wird allerdings nur für Sachschäden und für Personenschäden Dritter benötigt. Für Personenschäden bei den betreuten Kindern wirkt die gesetzliche Unfallversicherung wie eine Haftpflichtversicherung

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