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B

Berufshaftpflichtversicherung

Zur Abwehr von Haftungsansprüchen Dritter haben die Träger in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung. Erzieher*innen können ihr Haftungsrisiko durch eine Berufs- bzw. Diensthaftpflichtversicherung abdecken oder ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung entsprechend ausweiten. Diese wird allerdings nur für Sachschäden und für Personenschäden Dritter benötigt. Für Personenschäden bei den betreuten Kindern wirkt die gesetzliche Unfallversicherung wie eine Haftpflichtversicherung


Betriebshaftpflichtversicherung

Versichert sind Personen- und Sachschäden; Vermögensschäden in der Regel nur, soweit sie die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Neben den alltäglichen Risiken, die jede Kita trägt, z.B. dem Risiko mangelnder Verkehrssicherung, sind in der Betriebshaftpflichtversicherung spezifische Betriebsrisiken für die Kita abgedeckt.