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S

Selbstwirksamkeit

„Unter Selbstwirksamkeit versteht man die Überzeugung, schwierige Aufgaben oder Lebensprobleme aufgrund eigener Kompetenzen bewältigen zu können. Ein Kind mit hoher Selbstwirksamkeit ist zuversichtlich und hat die Überzeugung, dass es das schaffen wird, was es sich vorgenommen hat. Da sich diese Fähigkeit am besten aufgrund von Erfahrung ausbildet, ist es wichtig, dass der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben individuell an die Kinder angepasst wird. Auch positive Vorbilder haben eine unterstützende Funktion, z.B. Erzieherinnen, die bei der Bewältigung schwieriger Aufgaben Selbstvertrauen zeigen.“


Situative Faktoren

 Auch die jeweilige Situation in der Gruppe und der Interaktionsverlauf zwischen Kindern sind zu beachten. Beispielsweise sind erhöhte Anforderungen an die Aufsichtsausübung zu stellen, wenn die Kindergruppe besonders aufgedreht und aggressiv ist ("Montagssyndrom") oder sich gerade ein Streit zwischen mehreren Kindern anbahnt.


strafrechtliche Folgen einer Aufsichtpflichtverletzung

können sein: Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Berufsverbot

Wenn aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung ein Kind einen Körperschaden erleidet, kann das in seltenen Fällen strafrechtliche Folgen haben. In der Regel wird die Strafbarkeit an eine Handlung, also an ein aktives Tun geknüpft. Unter bestimmten Umständen kann jemand aber auch ein Verletzungsdelikt durch Unterlassen begehen. Dies ist dann der Fall, wenn die/der Täter*in auf Grund seiner Garantenstellung eine Pflicht zum Handeln hat. Allerdings kann nicht jede Unaufmerksamkeit zu einer strafrechtlichen Verantwortung führen. In Betracht kommen die Straftatbestände, die zur Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder zum Tode führen (schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung). Aufsichtspflichtige sind Beschützergaranten. Sie müssen dafür einstehen, dass das ihnen anvertraute Kind vor Verletzungen und Tod bewahrt wird.